
Bevor ein Unternehmen in ein Konkursverfahren eintritt, gibt es meist mehrere Warnsignale, die auf finanzielle Schwierigkeiten hinweisen. Wiederholte verspätete oder sogar ausbleibende Zahlungen an Lieferanten und Geschäftspartner führen dazu, dass die Liquiditätsreserven schrumpfen und kurzfristige Verbindlichkeiten steigen. Dies äussert sich häufig in Budgetüberschreitungen, Verzögerungen bei Investitionen, und Schwierigkeiten, laufende Kosten zu decken. Das Unternehmen gerät unter Druck.
Interne Risikobewertung und erste Krisenmanagement-Massnahmen
Detaillierte interne Analysen der Finanzabteilung bestimmen das Ausmass der Schwierigkeiten. Dabei kommen Bonitätsprüfungen und Liquiditätsanalysen zum Einsatz, die einen klaren Überblick über die finanzielle Situation verschaffen. Parallel dazu werden erste Massnahmen zur Liquiditätssicherung eingeleitet, wie etwa Kostenreduktionen, Anpassungen der Zahlungsziele und eine Umstrukturierung von Verbindlichkeiten. Diese Schritte sollen dazu beitragen das Unternehmen über Wasser zu halten und den drohenden Zahlungsausfall abzuwenden.
Externe Signale und zunehmendes Mahnwesen
Auch für Externe werden die Signale immer deutlicher. Gläubiger und Lieferanten melden vermehrt, dass Zahlungen ausstehen, was den Druck auf das Unternehmen weiter erhöht. Sobald ihre Mahnungen jedoch nicht den gewünschten Erfolg zeigen, leiten Gläubiger oft Betreibungsverfahren beim Betreibungsamt ein, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei versucht das Betreibungsamt zunächst, die Forderung durch Mahnung oder Pfändung einzutreiben. Zugleich werden Banken und Kreditversicherer informiert, was oft zu einer Neubewertung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens führt. Auch Atradius führt negative Bonitätsauskünfte und verschlechterte Kreditratings in seinem digitalen Buyers Rating und ist für seine Kunden über Atradius Atrium einsehbar.
Wenn alle diese Massnahmen erfolglos bleiben – beispielsweise weil keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder der Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen kann – kann ein Konkursverfahren eingeleitet werden. Dies kann sowohl auf Antrag eines Gläubigers als auch durch das betroffene Unternehmen selbst geschehen.
Das Konkursverfahren wird eröffnet
Die Eröffnung des Konkursverfahrens erfolgt durch einen Richterspruch. Mit diesem Schritt wird das Unternehmen in den rechtlich geregelten Prozess überführt, in dem Vermögenswerte gesichert und die Ansprüche der Gläubiger berücksichtigt werden.
Nach dem Eröffnungsbeginn übernimmt das zuständige Konkursamt die Aufgabe, ein vollständiges Inventar des Unternehmensvermögens zu erstellen. Alle vorhandenen Vermögenswerte, wie zum Beispiel Maschinen, Warenbestände und Forderungen des betroffenen Unternehmens werden erfasst und gesichert. Aus diesen Werten bildet sich die sogenannte Konkursmasse, die später zur Befriedigung der Gläubiger dient.
Überprüfung der ausstehenden Forderungen
Im nächsten Schritt erfolgt der Schuldenruf, bei dem alle Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen förmlich anzumelden. Dies ist notwendig, um sämtliche offenen Ansprüche zu erfassen und sicherzustellen, dass alle berechtigten Forderungen im weiteren Verlauf berücksichtigt werden können. Die angemeldeten Forderungen werden von der Konkursverwaltung auf ihre Rechtmässigkeit und Höhe hin überprüft. Dieses Verfahren ist entscheidend, um Streitigkeiten zwischen Gläubigern zu klären und eine solide Grundlage für die spätere Verteilung der Konkursmasse zu schaffen.
Erstellung des Kollokationsplans
Innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung des Konkursverfahrens wird ein Kollokationsplan aufgestellt. In diesem Plan werden die Gläubiger in eine Rangordnung eingeteilt, die bestimmt, in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang ihre Forderungen aus der Konkursmasse bedient werden. Dann werden die gesicherten Vermögenswerte verwertet. Entweder durch eine öffentliche Versteigerung oder über den Freihandverkauf. Der aus dieser Verwertung erzielte Erlös fliesst vollständig in die Konkursmasse ein und bildet damit die finanzielle Grundlage für die weitere Befriedigung der Gläubiger.
Nach Abzug der Verfahrenskosten – wie etwa Verwaltungskosten oder Gerichtsgebühren – wird der verbleibende Erlös gemäss dem zuvor erstellten Kollokationsplan an die Gläubiger verteilt. Abhängig von ihrer Rangordnung und möglichen Sicherheiten erhalten sie einen Teil ihrer Forderungen zurück.
Abschluss des Verfahrens
Die Dauer eines Konkursverfahrens kann stark variieren. Einfachere Verfahren können wenige Monate dauern, während komplexe Fälle mit vielen Gläubigern und umfangreichem Vermögen mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Erst wenn sämtliche Vermögenswerte verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgeschüttet wurden, gilt das Konkursverfahren als abgeschlossen. Die endgültige Schliessung wird im Handelsregister vermerkt, womit das betroffene Unternehmen formal aus dem Rechtsverkehr ausscheidet.
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Interne Liquiditätsengpässe, verstärkte Mahnprozesse und negative externe Rückmeldungen weisen darauf hin, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen vollständig nachzukommen. Wenn alle internen und externen Massnahmen scheitern, bleibt letztlich nur die Einleitung eines Konkursverfahrens, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Dieses Verfahren markiert den formellen Abschluss einer langen Phase finanzieller Schwierigkeiten, die das Unternehmen durchlaufen hat.
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